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Der alte Praxis-PC ist defekt – was passiert mit den Patientendaten?

Der Empfangsrechner gibt den Geist auf, ein neuer kommt – und der alte wandert in die Ecke oder gleich zum Elektroschrott. Verständlich. Nur: Auf der Festplatte liegen oft noch Jahre an Patientendaten. Und „weg” sind die längst nicht, nur weil das Gerät defekt ist.

„Gelöscht” ist nicht gelöscht

Eine Datei in den Papierkorb zu schieben – und ihn sogar zu leeren – entfernt nicht den Inhalt. Der Rechner streicht nur den Verweis auf die Datei; die eigentlichen Daten bleiben auf dem Datenträger und lassen sich mit frei verfügbaren Datenrettungsprogrammen wiederherstellen. Für sensible Patientendaten ist das ein klares Datenschutzrisiko.

Erst die Fristen, dann die Löschung

Bevor gelöscht wird, gelten Aufbewahrungsfristen: In der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, in Sonderfällen länger – etwa 15 Jahre im Durchgangsarztverfahren oder Röntgenaufnahmen von Minderjährigen bis zum vollendeten 28. Lebensjahr. Erst nach Ablauf der Frist darf gelöscht werden.

Daten liegen oft an mehreren Orten

Denken Sie beim Löschen an alle Speicherorte: Praxisverwaltungssystem, Cloud, KIM und andere E-Mail-Programme, Terminkalender, externe Festplatten, USB-Sticks – und eben den ausrangierten Rechner.

Sicher löschen – drei Wege

  • Überschreiben (wenn das Gerät weiter genutzt wird): Der Datenträger wird gezielt mit Zufallsdaten überschrieben, bis sich die ursprünglichen Inhalte auch mit forensischen Methoden nicht mehr rekonstruieren lassen.
  • Verschlüsselung + Schlüssel vernichten: Sind die Daten verschlüsselt, genügt das sichere Löschen des Schlüssels – sofern er wirklich entfernt und nicht nur als gelöscht markiert wird.
  • Physische Vernichtung (wenn das Gerät endgültig ausgemustert wird): Schreddern oder Entmagnetisieren, idealerweise durch einen zertifizierten Fachbetrieb (Norm ISO/IEC 21964). Die Übergabe an einen Dienstleister darf nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgen.

Und unbedingt dokumentieren

Halten Sie fest, wann gelöscht wurde und wer dafür verantwortlich war, und bewahren Sie ein Lösch- bzw. Vernichtungszertifikat auf – als Nachweis, falls er einmal verlangt wird.

Mein Angebot: Festplatten sicher löschen – mit Nachweis

Genau hier helfe ich. Wird bei Ihnen ein Rechner ausgetauscht oder ist ein altes Gerät übrig, kümmere ich mich um die fachgerechte, datenschutzkonforme Löschung der Festplatte. Mit spezialisierter Löschsoftware wird der gesamte Datenträger normgerecht überschrieben – so, dass sich auch mit forensischen Mitteln nichts wiederherstellen lässt. Sie erhalten ein Löschzertifikat als Nachweis. So geht der alte PC beruhigt in Entsorgung oder Wiederverkauf, ohne dass Patientendaten das Haus verlassen.


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