Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab 28.11.2025

§1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen SverreTEC (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
  • Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Leistungserbringung ausgeschlossen.
  • Für bestimmte Dienstleistungen (z. B. Wartung, Monitoring, Backup, IT-Sicherheit) gelten zusätzlich individuelle Service- oder Wartungsverträge, die Vorrang vor diesen AGB haben.

§2 Vertragsgegenstand

  • Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, Beratung, Wartung, Support sowie den Verkauf und die Installation von Hard- und Software.
  • Inhalt, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
  • Dienstleistungen mit dauerhafter Betreuung (z. B. Wartungsverträge, Backup- oder Monitoring-Services) unterliegen gesonderten Vertragsbedingungen.
  • Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, wird hierfür eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§3 Vertragsabschluss

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
  • Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§4 Preise und Zahlung

  • Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäß Preisliste oder individueller Vereinbarung.
  • Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Alle Preise verstehen sich ohne Ausweisung der Umsatzsteuer.
  • Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  • Reisekosten, Übernachtungspauschalen und Materialien werden gesondert berechnet.

§5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

  • Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Mitwirkungshandlungen (z. B. Zugänge, Informationen, Ansprechpartner) rechtzeitig zu ermöglichen.
  • Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.

§6 Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  • Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand zur Wiederherstellung begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  • Für Ausfälle, die auf Drittsoftware, Fremdgeräte oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
  • Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§7 Datenschutz und Geheimhaltung

  • Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Daten vertraulich.
  • Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
  • Der Auftraggeber bleibt verantwortlich im Sinne der DSGVO (Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

§8 Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Hard- oder Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§9 Besondere Vertragsarten (Wartung, Service, AVV)

  • Wartungs-, Service- und Monitoring-Leistungen werden in gesonderten Verträgen geregelt. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen zu Leistungsumfang, Reaktionszeiten, Supportkontingenten und Kündigungsfristen.
  • Die AVV (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) ist integraler Bestandteil dieser Verträge, sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet oder gespeichert werden.
  • Bestehen Widersprüche zwischen diesen AGB und einem Wartungs-, Service- oder AVV-Vertrag, haben die speziellen Vereinbarungen Vorrang.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
  • Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§11 Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  • Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§12 Widerrufsausschluss (B2B)

  • Das Leistungsangebot von SverreTEC richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere Arzt-/ Zahnarztpraxen und Dentallabore.
  • Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht.
  • Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu handeln.