Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 28.11.2025
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen SverreTEC (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Leistungserbringung ausgeschlossen.
- Für bestimmte Dienstleistungen (z. B. Wartung, Monitoring, Backup, IT-Sicherheit) gelten zusätzlich individuelle Service- oder Wartungsverträge, die Vorrang vor diesen AGB haben.
§2 Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, Beratung, Wartung, Support sowie den Verkauf und die Installation von Hard- und Software.
- Inhalt, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
- Dienstleistungen mit dauerhafter Betreuung (z. B. Wartungsverträge, Backup- oder Monitoring-Services) unterliegen gesonderten Vertragsbedingungen.
- Sofern personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, wird hierfür eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§3 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§4 Preise und Zahlung
- Es gelten die jeweils gültigen Preise gemäß Preisliste oder individueller Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Alle Preise verstehen sich ohne Ausweisung der Umsatzsteuer.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Reisekosten, Übernachtungspauschalen und Materialien werden gesondert berechnet.
§5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Mitwirkungshandlungen (z. B. Zugänge, Informationen, Ansprechpartner) rechtzeitig zu ermöglichen.
- Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.
§6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand zur Wiederherstellung begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
- Für Ausfälle, die auf Drittsoftware, Fremdgeräte oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
- Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§7 Datenschutz und Geheimhaltung
- Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Daten vertraulich.
- Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
- Der Auftraggeber bleibt verantwortlich im Sinne der DSGVO (Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
§8 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Hard- oder Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§9 Besondere Vertragsarten (Wartung, Service, AVV)
- Wartungs-, Service- und Monitoring-Leistungen werden in gesonderten Verträgen geregelt. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen zu Leistungsumfang, Reaktionszeiten, Supportkontingenten und Kündigungsfristen.
- Die AVV (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) ist integraler Bestandteil dieser Verträge, sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet oder gespeichert werden.
- Bestehen Widersprüche zwischen diesen AGB und einem Wartungs-, Service- oder AVV-Vertrag, haben die speziellen Vereinbarungen Vorrang.
§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen.
- Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§12 Widerrufsausschluss (B2B)
- Das Leistungsangebot von SverreTEC richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere Arzt-/ Zahnarztpraxen und Dentallabore.
- Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht.
- Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu handeln.
